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Informationen für Softwarehäuser

Sie erstellen Branchensoftware oder Individuallösungen für medizinische Leistungserbringer? Mit der Nutzung unserer Online Services erweitern Sie Ihr Softwareportfolio einfach und komfortabel rund um die gesetzlichen Richtlinien zu Abrechnung und Datenaustausch mit gesetzlichen Krankenversicherungen gemäß §301a SGB V und §302 SGB V.

  1. Schnittstellen zur Abrechnung nach §301a SGB V und §302 SGB V (über CSV).
  2. Plausibilitätsprüfungen der Abrechnungsdaten nach den aktuellen Richtlinien der gesetzlichen Krankenkassen.
  3. Von Ihrer Seite keine Informationen zu Kostenträger, Papierannahmestelle, Entschlüsselungsstelle oder Datenannahmestelle erforderlich, es reicht die Kassennummer.
  4. Von Ihrer Seite keine Informationen zu Vertragsnummern, Abrechnungscodes, Tarifkennzeichen oder KV-Bezirken erforderlich.
  5. Tagesaktuelle Kassen-Institutionskennzeichen und Kassenanschriften (Export als Excelliste möglich).
  6. Automatische Rechnungsverschlüsselung und -Versand (als Ersatz für den Einsatz von dakota.le beim Kunden).
  7. Druck des Rechnungsbegleitzettels inklusive.
  8. Individuelle Anpassungen sind prinzipiell möglich.
Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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