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Indikationsschlüssel einfach mit der Plausibilitätsprüfung angeben

Alle Indikationsschlüssel für Heilmittelerbringer sind im DMRZ-System zur vereinfachten Abrechnung hinterlegt.

Mit der intelligenten Schnelleingabe, die Ihnen bei Eingabe des Indikationsschlüssels auch die Liste an passenden Leistungen anzeigt, sind Fehleingaben nahezu unmöglich.

Trotzdem erreichen uns immer wieder Anfragen, welcher Indikationsschlüssel bei überweisenden Zahnärzten anzugeben ist. Auch für diesen Spezialfall ist die Lösung wie immer ganz einfach. Geben Sie dafür den Indikationsschlüssel „Zahn“ in das betreffende Feld ein - fertig.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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