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Mit der Abrechnung von DMRZ.de lassen sich Heilmittelverordnungen mithilfe des Druckers taxieren. Dadurch sparen Sie Zeit und vermeiden Rückläufer.
Wussten Sie schon, wie einfach Sie mit DMRZ.de Heilmittelverordnungen bedrucken und so Rückläufer vermeiden können? In DMRZ.de können Sie einfach nach dem Rechnungslauf die Vorderseite einer Heilmittelverordnung über den Bereich "Heilmittelverordnung bedrucken" (wird erst angezeigt, wenn die Verordnung abgerechnet wurde!) bedrucken.
Auch die Rückseite der Muster 13 und 18 können bedruckt werden, allerdings nur die Spalte "Maßnahmen (erhaltene Heilmittel, ggf. auch Hausbesuche)". Ihr Vorteil: Sie sparen sich die Taxierung per Hand und vermeiden so Rückläufer vom Kostenträger.
Eine Taxierung des Datums allerdings ist nachträglich nicht möglich. Datum und Unterschrift müssen bitte zur Behandlung handschriftlich erfolgen.
Tipp: Testen Sie Ihren Ausdruck vorab mehrfach auf einem leeren Blatt.