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Für Hebammen haben wir die Abrechnung von Leistungen außerhalb der regulären Arbeitszeit angepasst. Bisher konnten Hebammen nur das Feld „Nacht“ auswählen, um einen Zuschlag auf die Fahrt zu bekommen, das haben wir optimiert.
Laut Gesetzgeber bekommen Hebammen einen Zuschlag, wenn die Fahrt zur Nachtzeit (zwischen 20.00 und 08:00 Uhr), an Samstagen ab 12 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen stattgefunden hat. Um diese Bereiche abdecken zu können, wurde das Feld in „Zuschlag“ umbenannt und der Hilfetext entsprechend angepasst.