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In der "DVEaktuell" hat der Deutsche Verband der Ergotherapeuten eine Auflistung der TOP 8- Absetzungsgründe seitens der Kostenträger aufgestellt:
Die meisten dieser Absetzungsgründe, bzw. Gründe für Rückläufer werden durch den formalen Plausibilitätscheck der DMRZ.de Online-Abrechnung vermieden. Seit Jahren glänzt das DMRZ mit einer niedrigen formalen Rückläuferquote, die unter 0,02 % liegt. Die Absetzungsgründe 3, 4 und 7 muss der Leistungserbringer anhand der Originalverordnung hingegen selbst überprüfen, weil hier unsere formale Plausibilitätsprüfung alleine nicht greifen kann.
Eine Verordnung ohne Indikationsschlüssel abzurechnen, ist bei DMRZ.de nicht möglich und so wird auch eine Absetzung aufgrund fehlender oder unvollständiger Indikationsschlüssel aktiv von unserem intelligenten System verhindert. Und sollte sie dennoch mal eine Absetzung treffen, dann hilft Ihnen unsere Rückläuferbearbeitung zusätzlich.