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Diagnoseschlüssel im Abrechnungsfall hinterlegt

DTA-Abrechnung: Änderungen der Übertragung der Diagnoseschlüssel bei Heilmittelerbringern und Rehasport

Die AOK Bayern fordert die Leistungserbringer aus dem Bereich „Frühförderung“ dazu auf, Diagnoseschlüssel und -bezeichnungen im Abrechnungsfall mit zu übergeben.

Für Anbieter von Rehabilitationssport und Funktionstraining ist die Übergabe von Diagnosen optional. Wir haben auf dieser Grundlage für Leistungserbringer aus den Bereichen Frühförderung, Rehasport und Funktionstraining im Abrechnungsfall die Möglichkeit geschaffen, Diagnoseschlüssel und -bezeichnungen einzufügen. Diese Werte können auch per CSV-Schnittstelle übergeben werden.