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Änderung des maschinellen Abrechnungsverfahrens für Sonstige Leistungserbringer

Die Technische Anlage 3 in der Version 9 wurde geändert, die Änderungen gelten mit dem 01.10.2014. Die Änderungen beziehen sich auf die Übertragungsart des Versichertenstatus.

Trotz der späten Ankündigung der Änderungen der Technischen Anlage 3 in der 9. Version (am 30.09.2014) seitens der Kassen, hat das DMRZ diese Änderungen unmittelbar umgesetzt. Sie werden vermutlich nicht einmal etwas bemerkt haben. Das nennen wir Service.

Die Richtlinien zum Datenaustausch nach § 302 Abs. 2 SGB V erarbeitet die Technische Arbeitsgruppe der Gesetzlichen Krankenversicherung für das Teilprojekt Sonstige Leistungserbringer.

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