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Der Verband rät deshalb Taxiunternehmen im Pflichtfahrgebiet nach Taxameter und außerhalb des Pflichtfahrgebiets nach einem jeweils mit der Knappschaft ausgehandelten Vereinbarungspreis abzurechnen.
Mietwagenunternehmen sollen bitte generell nach einem jeweils mit der Knappschaft ausgehandelten Vereinbarungspreis abrechnen.
Viele Taxi- und Mietwagenunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern rechnen noch mit dem Tarifkennzeichen der Knappschaft ab. So ist es in DMRZ.de eingetragen.
Damit Ihre Abrechnung mit der Knappschaft reibungslos und stressfrei über die Bühne geht, stellen Sie in DMRZ.de das Tarifkennzeichen der Bundesknappschaft bitte per Hand um.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Doppelte Arbeit und höhere Gebühren sparen
Rasche und reibungslose Abrechnung
Keine Rückläufer