Der Verband rät deshalb Taxiunternehmen im Pflichtfahrgebiet nach Taxameter und außerhalb des Pflichtfahrgebiets nach einem jeweils mit der Knappschaft ausgehandelten Vereinbarungspreis abzurechnen.
Mietwagenunternehmen sollen bitte generell nach einem jeweils mit der Knappschaft ausgehandelten Vereinbarungspreis abrechnen.
Reibungslose und stressfreie Abrechnung
Viele Taxi- und Mietwagenunternehmen in Mecklenburg-Vorpommern rechnen noch mit dem Tarifkennzeichen der Knappschaft ab. So ist es in DMRZ.de eingetragen.
Damit Ihre Abrechnung mit der Knappschaft reibungslos und stressfrei über die Bühne geht, stellen Sie in DMRZ.de das Tarifkennzeichen der Bundesknappschaft bitte per Hand um.
In 3 Schritten das Tarifkennzeichen umstellen - So einfach geht das!
- Klicken Sie sich im Menü über die Menüpunkte "Einstellungen > Profil" in die Maske "Profil-Details".
- Ändern Sie Im Bereich "Kassenverbände" (ganz unten) in der Spalte "TK" (ganz rechts) das Tarifkennzeichen für die Bundesknappschaft, indem Sie das bereits vorhandene TK einfach mit "99STV" überschreiben.
- Klicken Sie zum Abschluss in der Navigationsleiste am Anfang der Maske auf die Schaltfläche "Speichern", um das neue Tarifkennzeichen zu sichern.
Ihre Vorteile auf einen Blick