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Weniger Bürokratie durch zweites Bürokratieentlastungsgesetz

Das Bundeskabinett hat die vollelektronische Abrechnung in der Pflegeversicherung beschlossen. Ab 2018 soll das Nebeneinander von papiergestützter und elektronischer Leistungsabrechnung dann vor allem ambulante Pflegedienste entlasten.

Einzelheiten wollen der Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer vorlegen. In der Begründung dazu heißt es: "Die Regelung verpflichtet den Spitzenverband Bund der Pflegekassen und die Verbände der Leistungserbringer zur Vereinbarung eines Verfahrens für eine sichere Übermittlung aller erforderlichen Abrechnungsunterlagen und aller sonstigen erforderlichen Nachweise in der Form elektronischer Dokumente. Dokumente in Papierform sollen hierdurch vollständig abgelöst und eine parallele Nutzung papiergebundener und elektronischer Dokumente vermieden werden. 

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Quelle: Presseportal

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