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Die AOK in Hessen teilte uns mit, dass für die Abrechnung nicht mehr die Einsendung der Papierrechnungen der Krankenfahrten nötig ist, sondern dass der Rechnungsbegleitzettel mit den Belegen / Verordnungen ausreicht für die ordentliche Abrechnung. Diese Regelung gilt für alle Transportarten wie Sitzend-, Liegend-, Roll- und Tragestuhltransporte.