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Sicherstellungszuschlag stellt Hebammen schlechter als zuvor

Ausgleich der Haftpflichtprämiensteigerungen bei den Hebammen

Der Deutsche Hebammen Verband meldet, dass die Schiedsstelle am 25.09.15 die offenen Fragen zum neuen Rahmenvertrag zur Vergütung zwischen den Hebammenverbänden und den Krankenkassen mit einem Schiedsspruch beendet habe.

Der Festlegung verbindlicher nicht wissenschaftlich belegter Ausschlusskriterien für Hausgeburten seien weitere einschneidende Festlegungen zum Ausgleich der Haftpflichtprämiensteigerungen gefolgt.

Zukünftig müssten Hebammen in dem Quartal, für das sie den Sicherstellungszuschlag beantragt hätten, auch mindestens eine Geburt durchgeführt haben. Die Form der neu eingeführten Ausschlusskriterien mache es den Hebammen in der Hausgeburtshilfe aber fast unmöglich, Geburten verbindlich zu planen. Der Deutsche Hebammenverband befürchtet, dass die Beschlüsse in ihrer Kombination die Hausgeburtshilfe nicht retten, sondern möglicherweise ihr Ende besiegeln.

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