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Preiserhöhungen für Physiotherapeuten und Krankengymnasten 2018

DMRZ.de berichtet: Seit 1. Januar 2018 mehr Geld für Physiotherapeuten und Krankengymnasten bei AOK, BKK, IKK, Knappschaft und bei der Postbeamtenkrankenkasse.

Physiotherapeuten und Krankengymnasten bekommen seit 1. Januar 2018 bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn), Betriebskrankenkassen (BKKn), Innungskrankenkassen (IKKn) und bei der Knappschaft in Rheinland-Pfalz und dem Saarland mehr Geld.

Über höhere Tarife freuen sich auch die Leistungserbringer in Sachsen und Thüringen. Sie können seit Jahresbeginn bei den Innungskrankenkassen (IKKn) höhere Preise abrechnen.

Außerdem hat die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) die Tarife für Physiotherapeuten und Krankengymnasten in Ost und West ebenfalls seit 1. Januar 2018 erhöht. 

Tariferhöhungen ab Februar 2018

In Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern bekommen Physiotherapeuten und Krankengymnasten ab 1. Februar 2018 bei den Allgemeinen Ortskrankenkassen (AOKn) mehr Geld. 

Alle Tariferhöhungen haben der Verband Physikalische Therapie (VTP), der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK), der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der Physiotherapieverband (VDB) ausgehandelt. 

Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können. 

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support@dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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