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Preiserhöhungen für Krankengymnasten zum 1.4.17

Krankengymnasten in den neuen Bundesländern bekommen seit 1. April 2017 mehr Geld für die Krankengymnastik-Behandlung. Die Betriebskrankenkassen (BKK) haben die Tarife in den neuen Bundesländern erhöht (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen.). Das haben der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK), der Berufs- und Wirtschaftsverband der Selbständigen in der Physiotherapie (VDB), der Verband Physikalische Therapie (VPT) und Deutscher Verband für Physiotherapie (ZVK) mit den BKKn ausgehandelt.

Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können. 

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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