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In Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen bekommen Ergotherapeuten seit 1. August 2017 von der Betriebskrankenkasse (BKK) mehr Geld. Für Ihre Abrechnung gibt es außerdem ein neues Tarifkennzeichen (TK).
Ihre Leistungen rechnen Sie auch weiterhin mit der BKK in der Regel über festgelegte Verträge oder Gebührenvereinbarungen ab. Die werden durch das fünfstellige Tarifkennzeichen (TK) dargestellt. Damit die BKK Ihre Leistungen schnell abrechnet, sollte das TK immer aktuell sein.
Aus dem einen Tarifkennzeichen (TK) „90600“ für Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen wurden am 1. August 2017 4 unterschiedliche:
Bundesland | TK bis 31.7.17 | TK ab 1.8.17 |
---|---|---|
Brandenburg | 90600 | 12381 |
Sachsen | 90600 | 13381 |
Sachsen-Anhalt | 90600 | 14381 |
Thüringen | 90600 | 16381 |
Um von den höheren Tarifen zu profitieren, sollten Sie das neue TK bitte so bald wie möglich mit nur ein paar Klicks in DMRZ.de eintragen.
Gut zu wissen: Die neuen Preise gelten ab 1. August 2017 für alle Verordnungen, die ab 01.08.2017 ausgestellt sind. In diesem Fall wird die Verordnung komplett mit den neuen Preisen abgerechnet. Verordnungen mit Datum vor dem 1. August 2017 rechnen Sie bitte komplett mit den alten Preisen ab. Es zählt also der Tag der Verordnung.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de eingetragen, so dass Sie einfach mit den aktuellen Tarifen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.