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Pflegegeld 2013 - Betreuungsgeld für Demenzkranke

Pflegegeld 2013 Höhere Sätze für die Versorgung bei Demenz

Ambulante Pflege: Wichtige Informationen zum Pflegegeld 2013 bei Demenz. Zum 1. Januar 2013 treten Änderungen der Höhe des Pflegegeldes in Kraft. Mit dem PNG werden neue Abrechnungssätze für die Pflege von Demenzkranken gültig.

Pflegegeld 2013: Für Angehörige (gemäß § 37 SGB XI) von Demenz erkrankten Patienten

Hier erhalten Sie eine Übersicht des angehobenen Pflegegeldes in 2013 gemäß Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) zum 1. Januar 2013.

Pflegestufe bisher ab 1.1.13
  0,00 € 120,00 €
I 235,00 € 305,00 €
II 440,00 € 525,00 €
III 700,00 € Keine Änderung

Höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II für Demenzkranke (§ 123 SGB XI, § 45a SGB XI)

Sowohl die Pflegesachleistungen als auch das Pflegegeld werden mit dem Pflegeneuausrichtungsgesetz für Demente deutlich ansteigen (s. Tabellen am Seitenanfang). Beim Pflegegeld gibt es in 2013 deutliche Anhebungen. So erhalten Angehörige für die Pflege in Pflegestufe I statt bisher 235 Euro im Monat ab Januar 2013 dann Pflegegeld in Höhe von 305 Euro. Für Angehörige in Pflegestufe II steigt der Pflegegeldbetrag von jetzt 440 Euro auf dann 525 Euro in 2013 an. Für Pflegebedürftige in der Pflegestufe III werden sich keine Änderungen ergeben, hier wird das Pflegegeld auch 2013 700,- Euro betragen.

Pflegebedürftige, die nicht an Demenz erkrankt sind, können auf sie ausgerichtete Betreuungsleistungen auch als Sachleistungen in Anspruch nehmen.

Geldleistungen in Pflegestufe 0 für an Demenz erkrankte Pflegepatienten

Geldleistungen in Pflegestufe 0

Pflegestufe 0 bisher ab 1.1.13
Betreuungsgeld 100,00 € 220,00 €
Betreuungsgeld (besonderer Bedarf) 200,00 € 320,00 €
Pflegedienstbetreuung 325,00 € 425,00 €

Verbesserte Leistungen für Demenzkranke in der Pflegestufe 0 (§ 123, § 45a SGB XI )

Kernstück der Gesamtreform ist eine bessere Versorgung der Demenzkranken in 2013, deren Zahl in den letzten Jahren deutlich angestiegen ist und weiter ansteigen wird. So rechnet man bis zum Jahr 2062 mit einem Anstieg von jetzt 1,2 Millionen auf dann 2,4 Millionen. Durch das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz erhalten Demenzkranke und geistig behinderte Menschen, die zuhause gepflegt werden, die Möglichkeit neben dem Betreuungsgeld in Höhe von 100 Euro (Grundbedarf) oder 200 Euro (besonderer Bedarf) auch Geld- und Sachleistungen aus der Pflegeversicherung zu beziehen (s.o.). Wenn Demente der Pflegestufe 0 von einem Pflegedienst betreut werden, erhalten Sie statt bisher 325 Euro zukünftig 425 Euro (schwere Fälle). Kombileistungen aus Pflegesachleistung und Pflegegeld sind nach § 38 SGB XI möglich.

Neue Abrechnungssätze ab 1.1.2013

Mit dem DMRZ sind Sie den Herausforderungen mit dem zum 1.1.2013 in Kraft tretenden Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz jederzeit gewachsen.

Direkt mit dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes werden zum 1.1.2013 die neuen Abrechnungssätze im DMRZ-System hinterlegt. Wir aktualisieren Ihre Software also rechtzeitig zum Jahreswechsel. So rechnen Sie direkt auf Grundlage des neuen Gesetzes ab mit den neuen Sätzen.

Flexibilisierung der Leistungsinanspruchnahme

Der Pflegebedürftige kann zwischen einer leistungs- bzw. zeitbasierten Pflege wählen und hat das Recht, zwischen beiden Pflegeformen zu wechseln. Dementsprechend flexibel muss die Leistungsabrechnung und Angebotserstellung erfolgen.

Minutengenaue und exakte Erfassung von Leistungskomplexen

Damit Sie i.S. des Pflege-Neuausrichtungs-Gesetzes Leistungen minutengenau erfassen können oder präzise alle Leistungen eines Leistungskomplexes oder wichtige Zusatzleistungen, bietet Ihnen das DMRZ als Abrechnungszentrum die mobile Pflege App. So erfassen Sie die Pflege-Leistungen exakt und minutengenau einfach auf Knopfdruck und sind auf alle Formen der Abrechnung vorbereitet, denn Pflegebedürftige können nicht nur zwischen beiden Vergütungssystemen wählen, sondern auch dazwischen wechseln.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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