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Aktuell ist wieder der Pflegebedürftigkeitsbegriff in der Diskussion und soll erneuert werden, um einer geänderten Versorgungssituation Rechnung zu tragen.
Sekundär sollen durch den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff bereits in Pflege befindliche Personen nicht schlechter gestellt werden als vorher. Auf Seiten der Heime und der ambulanten Pflegedienste wird befürchtet, dass die Neufassung des Begriffs nicht den anvisierten Pflegebedarf abbilden wird, sondern eher i.S. der Kostenreduktion im Gesundheitswesen gefasst wird.