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Für alle Krankengymnasten und Physiotherapeuten gelten bundesweit neue Tarife bei Behandlungen von LKK-Patienten. Die Preise gelten für alle Verordnungen, die ab dem 01.05.2013 ausgestellt werden.
Der ZVK hat mit den Primärkassen in Hamburg und Schleswig-Holstein neue Vergütungen ausgehandelt. Diese Vergütungen können auf alle Behandlungen von Versicherten angewandt werden, bei denen das Rezept nach dem 01.03.2013 ausgestellt wurde.