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Die Vergütungsvereinbarung zur Durchführung von Krankenfahrten für AOK Versicherte durch Transportunternehmen im Land Sachsen-Anhalt wurde mit Wirkung zum 01.01.2013 geändert.
Zielfahrten werden nun in den meisten Fällen mit 1,27 Euro (vorher 1,22 Euro) pro Besetzt-KM vergütet, Rundfahrten mit 63 Cent (vorher 61 Cent). Serienfahrten werden nun mit 1,07 Euro (vorher 1,05 Euro) vergütet. Die Kurzstreckenpauschale für Fahrten bis 5 km beträgt ab dem 01.01.2013 7,00 Euro anstatt 6,50 Euro.
Ganz wichtig: Das Tarifkennzeichen für die neue Vergütungsvereinbarung lautet 14700. Bitte tragen Sie dieses Tarifkennzeichen anstatt des bisherigen (14500) in die Maske Einstellungen/Profil ein, sobald Sie Fahrten ab dem 01.01.2013 berechnen möchten.