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Mehr Geld für Physiotherapeuten und Krankengymnasten seit März 2018

Einige Kostenträger haben bundesweit bzw. in einzelnen Bundesländern die Preise für Leistungen der Physiotherapie und Krankengymnastik erhöht. Alle Details finden Sie hier.

Physiotherapeuten und Krankengymnasten in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen bekommen seit 1. März 2018 mehr Geld von der Knappschaft und von den Betriebskrankenkassen (BKKn).

Neue Tarife auch seit April 2018

Über eine Tariferhöhung seit 1. April 2018 freuen sich auch Physiotherapeuten und Krankengymnasten bundesweit bei den Landschaftskrankenkassen (LKKn), Berufsgenossenschaften und bei der Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK) sowie bei der BARMER, DAK-Gesundheit (DAK), Hanseatischen Krankenkasse (HEK), Handelskrankenkasse (HKK), Kaufmännischen Krankenkasse (KKH) und der Techniker Krankenkasse (TK).

In Baden-Württemberg bekommen Physiotherapeuten und Krankengymnasten zudem mehr Geld von der Betriebskrankenkasse (BKK), der Innungskrankenkasse (IKK) und der Knappschaft, in Brandenburg ebenfalls von der Innungskrankenkasse.

Alle Tariferhöhungen haben der Verband Physikalische Therapie (VTP), der Deutsche Verband für Physiotherapie (ZVK), der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK) und der Physiotherapieverband (VDB) ausgehandelt.

Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können. 

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support@dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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