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Krankenfahrten-Tarife Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Saarland

In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg und im Saarland gibt es zum 1. April 2018 eine Tariferhöhung für Unternehmer von qualifizierten Krankentransporten.

In Baden-Württemberg bekommen Taxi- und Mietwagenunternehmer sowie Unternehmer von Krankenfahrten seit 1. April 2018 mehr Geld.

Alle Tariferhöhungen gelten bei der Betriebskrankenkasse (BKK), Innungskrankenkasse (IKK) und bei der Knappschaft sowie bei der BARMER, DAK-Gesundheit (DAK), Hanseatische Krankenkasse (HEK), Handelskrankenkasse (HKK), Kaufmännische Krankenkasse (KKH) und der Techniker Krankenkasse (TK).

Höhere Tarife auch in Schleswig-Holstein und Saarland

Über eine Erhöhung der Tarife seit 1. April 2018 freuen auch die Unternehmer in Schleswig-Holstein und dem Saarland. Hier gibt es zusätzlich bei der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) und bei der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) mehr Geld.

Alle Preiserhöhungen haben die Berufsverbände ausgehandelt.

Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können. 

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support@dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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