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Im Saarland wurden zum 01.05.2013 zwischen dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland e.v. (LVS) und Vertretern der Krankenkassen Preisvereinbarungen für Taxiunternehmen mit Betriebssitz in den nachfolgend aufgeführten Pflichtfahrgebieten geschlossen:
Die neuen Vergütungslisten gelten ab dem 01.05.2013 bis mindestens zum 31.10.2014. Wir haben die Gebührenänderungen in unserer Abrechnungsplattform hinterlegt, so dass sie bei allen betroffenen saarländischen Taxiunternehmen automatisch Berücksichtigung finden.