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Krankenfahrten: Neue Vergütungen im Saarland ab dem 01.05.2013

Im Saarland wurden zum 01.05.2013 zwischen dem Landesverband Verkehrsgewerbe Saarland e.v. (LVS) und Vertretern der Krankenkassen Preisvereinbarungen für Taxiunternehmen mit Betriebssitz in den nachfolgend aufgeführten Pflichtfahrgebieten geschlossen:

Betriebssitz der Pflichtfahrgebiete der Gebührenerhöhung

  • Landkreis Merzig-Wadern
  • Landkreis Neunkirchen
  • Landkreis Saarlouis
  • Landkreis St. Wendel
  • Saarpfalz-Kreis (mit Ausnahme der Mittelstadt St. Ingbert)
  • Mittelstadt St. Ingbert
  • Mittelstadt Völklingen

Die neuen Vergütungslisten gelten ab dem 01.05.2013 bis mindestens zum 31.10.2014. Wir haben die Gebührenänderungen in unserer Abrechnungsplattform hinterlegt, so dass sie bei allen betroffenen saarländischen Taxiunternehmen automatisch Berücksichtigung finden.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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