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Ergotherapeuten müssen Heilmittelverordnungen außerhalb des Regelfalls weiterhin zur Genehmigung bei der IKK Nord vorlegen. Darauf hat jetzt noch einmal der Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland e. V. (BED) hingewiesen. Das gelte insbesondere bei Privatpatienten, die eine Rechnung über die gesamte Behandlung bekommen.
Bereits zum 30. Juni 2015 hatte die IKK Nord den Genehmigungsverzicht beendet.
Eine Liste der Kassen, die auf eine Genehmigung bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichten (Genehmigungsverzicht), finden Sie hier auf der Website des GKV-Spitzenverbandes.