Neuigkeiten aus der Gesundheitsbranche

Deutsches Medizinrechenzentrum

Mit DMRZ.de bestens informiert

  • Neuigkeiten aus der Gesundheitsbranche
  • Für Sie recherchiert: Trends, Gesetzesänderungen, Neuerungen
  • Und: Das sind die Neuerungen bei DMRZ.de

Höhere Tarife in der Pflege in Bayern zum 1.2.16 Pflege (SGB XI)

Pflege: Erhöhung der SGB XI-Preise ab 1. Februar 2016 in Bayern

In Bayern gibt es zum 01.02.2016 eine neue Vergütungsvereinbarung, die Pflegediensten höhere Preise beschert. Pflegedienste in Bayern können verbandsübergreifend dem Vertrag 36.02455 beitreten. Dieser neue Vertrag bringt - gegenüber dem vorhergehenden Vertrag 36.02445 - eine Preissteigerung für die SGB-XI-Leistungen von 2,95 % mit sich. Der neue Punktwert beträgt also 0,0508. Bitte beachten Sie, dass sich dabei die Positionsnummern für die Anfahrtspauschalen geändert haben.

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e. V. (bpa) hat in den laufenden SGB-XI-Vergütungsverhandlungen mit den Primär- und Ersatzkassen für Bayern eine Erhöhung der SGB XI-Vergütungen zum 1. Februar 2016 um 2,95 % ausgehandelt. Diese Erhöhung der Vergütung betrifft sowohl die Leistungskomplexe als auch die Vergütung von Leistungen nach Zeit.

Punktwertänderung in der Pflege

Mit dem neuen Vertrag hat sich auch der Punktwert verändert; er wurde auf 0,0508 erhöht. Ab wann Sie mit den höheren Tarifen abrechnen dürfen, hängt vom Zeitpunkt Ihrer Beitrittserklärung zu diesem Vertrag ab. Näheres erfahren Sie von Ihrem Verband.

Erhöhung für Anfahrtspauschalen bei der Pflege-Abrechnung

Die Vergütung für die Anfahrtspauschale am Tag wurde von 4,10 € auf 4,20 € angehoben. Die neue Vergütung für die Anfahrtspauschale in der Nacht beträgt jetzt 6,04 € (vormals 5,90 €). Der bpa stellt seinen Mitgliedern für eine leichte Umsetzung der neuen Tarife eine Checkliste zur Verfügung. Damit im DMRZ.de-System die Verträge hinterlegt werden können, muss der Leistungserbringer seinen Beitritt zum Vertrag einzeln erklären. Wenn das erledigt ist, müssen Sie bei DMRZ.de nur noch das Tarifkennzeichen anpassen. Die neue Vergütungsvereinbarung hat ab 01.02.2016 auch ein anderes Tarifkennzeichen für Pflegeleistungen: "02455". Das müssen Sie bitte so bald wie möglich mit nur ein paar Klicks im SGB XI Bereich des DMRZ.de-Systems hinterlegen.

In 3 Schritten das neue Tarifkennzeichen für die Pflegeabrechnung hinterlegen

  1. Klicken Sie sich über die Menüpunkte "Einstellungen > Profil" in die Maske "Profil-Details".
  2. Auf der rechten Seite der Maske finden Sie den Bereich "Abrechnungsdaten" und dort das Feld "TK Pflege". Ändern Sie den Wert dieses Feldes auf das neue Tarifkennzeichen für Pflegeleistungen "02455".
  3. Speichern Sie dann Ihr Profil mit einem Klick auf die Schaltfläche "Speichern".

Wie Sie Ihre Leistungsplanungen als Pflegedienst überarbeiten

Klicken Sie im Menü auf den Menüpunkt "Leistungsplanung". Wählen Sie in der Maske "Leistungsplanung/Pflegeverträge-Übersicht" alle Leistungsplanungen mit SGB XI Leistungen nacheinander über das Stift-Symbol aus.

Prüfen Sie in der Maske "Leistungsplanungen / Pflegeverträge-Details" dabei zunächst, ob der Kalender in der Leistungsplanung den Monat anzeigt, ab dem Sie mit den neuen Konditionen abrechnen dürfen.

Machen Sie diese 4 Schritte für alle im Kalender enthaltenen SGB XI Leistungen

  1. Im Kalender links auf das Bearbeiten-Symbol klicken, damit sich der Bereich "Serie/Einzeltermin bearbeiten" öffnet.
  2. Im Feld "TK" den enthaltenen Wert durch den Wert "02455" ersetzen zusätzlich in den hellblau hinterlegen Bereich klicken.
  3. Die jeweilige Leistung erneut auswählen.
  4. Auf die Schaltfläche "Übernehmen" klicken.

Wichtig: Nach Speichern der Leistungsplanung prüfen Sie bitte, ob bei allen SGB XI Leistungen im Kalender rechts das neue Tarifkennzeichen "02455" angezeigt wird.

So aktualisieren Sie in 4 Schritten einfach und schnell den Punktwert für die Abrechnung der Pflegeleistungen

  1. Klicken Sie sich über die Menüpunkte "Einstellungen > Profil" in die Maske "Profil-Details".
  2. Im Bereich "Pflege-Konfiguration" im unteren Bereich der Maske befindet sich der Reiter "Punktwert SGB XI". Klicken Sie dort auf die Schaltfläche "Punktwert ändern", um den Punktwert anzupassen. Es öffnet sich ein kleines Fenster, in dem Sie den neuen Punktwert (0,0508), sowie den entsprechenden Gültigkeitsbeginn eintippen.
  3. Bestätigen Sie Ihre Eingaben mit einem Klick auf die Schaltfläche "Ja". In sämtlichen Leistungsplanungen werden die betroffenen Serien zum eingegebenen Gültigkeitsbeginn beendet und neue Serien mit dem neuen Punktwert erstellt. Anschließend werden die betroffenen Abrechnungsfälle automatisch aktualisiert.

Wichtig: Dieser Vorgang kann nicht rückgängig gemacht werden. Achten Sie daher unbedingt darauf, den richtigen Gültigkeitsbeginn für den neuen Punktwert anzugeben. Der hängt vom Zeitpunkt Ihrer Beitrittserklärung ab.

Sollten Sie Rückfragen haben, erreichen Sie unsere Kollegen der Service-Line Montag bis Freitag von 08 bis 20 Uhr und Samstag von 09 bis 16 Uhr unter der Rufnummer 0211 - 6355 9087 oder per E-Mail unter support(at)dmrz.de.

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!