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Höhere Leistungen für Demenzkranke - bessere Leistungen für Pflegebedürftige

Das Gesetz zur Neuausrichtung der Pflegeversicherung (Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz - PNG) sieht deutliche finanzielle Entlastung für Angehörige von Demenzerkrankten und höhere Regelsätze für ambulante Pflegedienste vor.

Das neue PNG wird durch den steigenden Beitrag zur Pflegeversicherung zum 1. Januar 2013 finanziert, durch steigende Beiträge von jetzt 1,95 auf dann 2,05 Prozent (für Kinderlose von 2,2 auf 2,3 Prozent).

Die Änderungen im Einzelnen:

  • Zusätzliches Geld in der Pflegestufe 0
  • Höhere Leistungen in der Pflegestufe I und II
  • Neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff
  • Entlastung pflegender Angehörige
  • Förderung von Wohngruppen
  • Mehr Wahlmöglichkeiten bei Pflegeleistungen
  • Stärkung der Selbsthilfe
  • Bessere medizinische Versorgung in Pflegeheimen
  • Mehr Service und Beratung
  • Voraussichtlicher Zeitplan

Das bedeutet für die Praxis der ambulanten Pflege:

  • Bislang wurde Versicherten mit erheblich eingeschränkten Alltagskompetenzen ohne Pflegestufe bis zu max. 200 Euro monatlich für Betreuungspflege und Tagesgruppen erstattet. Ab 2013 erhalten Versicherte mit den oben genannten Einschränkungen im Monat zusätzlich ein Pflegegeld von 120 Euro oder Pflegesachleistungen in Höhe von 225 Euro.
  • Pflegebedürftige in Pflegestufe I erhalten künftig ein auf 305 Euro erhöhtes Pflegegeld oder Pflegesachleistungen, die bis zu 665 Euro aufgestockt werden. In der Pflegestufe II wird ein höheres Pflegegeld von 525 Euro gezahlt, bei Pflegesachleistungen wird der Betrag auf 1.250 Euro angehoben.
  • Pflegebedürftige, die in ambulant betreuten Wohngemeinschaften leben, erhalten künftig einen Aufschlag von 200 Euro im Monat, um eine Pflegekraft einstellen zu können. Die Gründung dieser Wohngruppen soll mit 2.500 Euro pro Person unterstützt werden, insgesamt stehen dafür 30 Millionen Euro bereit.
  • Neben den grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen können Pflege- und Betreuungsdienste häusliche Betreuung anbieten und erbringen. Dies kann neben den Leistungsmodulen künftig auch durch Stundensätze erfolgen. Betreuungsdienste erhalten die Möglichkeit, Verträge mit den Pflegekassen abzuschließen.
  • Ab 2013 gilt der sogenannte „Pflege-Bahr“: Wer dann eine private Pflege-Zusatzversicherung abschließt, bekommt einen staatlichen Zuschuss von fünf Euro im Monat. Mindestens zehn Euro monatlich muss der Versicherte aus eigener Tasche bezahlen. Ziel der privaten Pflegezusatzvorsorge ist es, die finanzielle Lücke bei der Pflegeabsicherung zu verringern.
Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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