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Hebammen erhalten Haftpflichtzuschuss für Geburten (Geburtshilfeleistung und Haftpflichtzulage)

Zusätzlich zur Tarifanpassung der Hebammenleistungen hat der GKV-Spitzenverband nun auch eine weitere Regelung zur Entlastung der Hebammen ins Leben gerufen. Mit der Haftpflichtzulage wirkt der Gesetzgeber den steigenden Berufshaftpflichtversicherungskosten der Hebammen entgegen.

Die Haftpflichtzulage können Hebammen zusätzlich zu den Leistungen der Geburtshilfe berechnen. Der Preis für eine Hausgeburt beträgt demgemäß 707,- Euro und der Zuschuss der Haftpflichtzulage 132,- Euro. Bei den von Hebammen geleiteten Geburtshäusern beträgt die Zulage 68,- Euro pro Geburt.

Beleghebammen im Krankenhaus erhalten 8,81 Euro Haftpflichtzuschuss.
Insgesamt beträgt der Förderungsrahmen seitens der GKV auf Grundlage des Gesetzesvorgaben 2,6 Millionen Euro für die Hebammen und gilt zunächst bis 1. Juli 2015. 

Ab Mitte 2015 sind dann seitens GKV individuelle Sicherstellungszuschläge geplant. Diese Regelungen soll neben der Anzahl der Geburten auch Qualitätskriterien / Qualitätsmanagement bei der Geburt für die Berechnung der Höhe der Zuschläge berücksichtigen. Über diese Regelung verhandelt der GKV-Spitzenverband allerdings noch mit den Hebammenverbänden separat.

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