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Podologen: für die Behandlung von Versicherten der BKK Mitte und BKK Nordwest haben die Vertragspartner zum 01. September 2014 einen neuen Vertrag und neue Vergütungen für podologische Leistungen vereinbart. Die Preise gelten für alle ab dem 01. September 2014 ausgestellten vertragsärztlichen Verordnungen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Podologe die entsprechende Anerkenntniserklärung ausgefüllt an die für sein Bundesland zuständige Adresse zurück sendet. Die Anerkenntniserklärung kann beim Zentralverband der Podologen und Fußpfleger Deutschlands e. V (ZFD) angefordert werden.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.