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Elektronische Abrechnung für Krankenfahrt ab 1.7.2015 in Bayern Pflicht

Eine ganz wichtige Nachricht für Taxi-/Mietwagen-Unternehmer, die Krankenfahrten anbieten. In Bayern führt der vdek (Verband der Ersatzkassen) die DTA-Pflicht, also die Pflicht zur elektronischen Abrechnung der Krankenfahrten, zum 1.7.15 ein.

Zurzeit gibt es noch keinen neuen Rahmenvertrag für die Abrechnung. Der alte Rahmenvertrag wurde bereits zum Ende August 2012 gekündigt. Alle Fahrer von Krankenfahrten können daher ihre Fahrten nach dem alten Vertrag abrechnen bzw. innerhalb der Pflichtfahrgebiete nach Taxameter. Geplant ist von Seiten der Kassen, die dem vdek angehören, individuelle Verträge mit den Taxi- und Mietwagen-Unternehmern abzuschließen.

Und Sie wissen ja, wenn Sie uns weiterempfehlen, regnet es 10 Euro Scheine, einen für Sie und einen für den Empfohlenen als Abrechnungsguthaben. Dieses Abrechnungsguthaben dient nur der elektronischen Abrechnung und kann nicht ausgezahlt werden.

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