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Einführung DTA-Abrechnung für Krankentransport / Krankenfahrt (z.B. : Qualifizierter / Unqualifizierter Krankentransport) ab 1.5.2015 in München / Bayern - Absetzungen vermeiden

Elektronische Abrechnung für Krankentransport ab 1.5.2015 in München (Bayern) Pflicht bei der AOK (Qualifizierter / Unqualifizierter Krankentransportwagen)

Schon ab 1.5.2015 wird die DTA-Abrechnung von Krankenfahrten und Krankentransporten in München bei der AOK zur Pflicht. Das gilt für alle Krankentransportarten: Behindertenfahrten, qualifizierte Krankentransporte, unqualifizierte Krankentransporte, Liegendtransporte und Sitzendtransporte.

Die AOK plant die Einführung der DTA-Pflicht. Ab Februar ist es möglich, Daten elektronisch an die vorgegebene Datenannahmestelle zu senden. Rechnungskürzungen sind ab Mai 2015 bei der AOK zu erwarten – u.U. in Höhe von bis zu 5%. Wenn Sie bereits beim DMRZ registriert sind, nur bisher nicht verpflichtet waren, Ihre Krankentransporte bzw. Krankenfahrten über das DMRZ abzurechnen, dann lernen Sie doch jetzt einfach die komfortable Abrechnung kennen.

Abrechnen ohne Absetzungen wegen fehlender DTA-Abrechnung

Wer nach dem 1.5.2015 Krankenfahrten, Krankentransporte liegend, Liegendtransporte, Krankentransport Rollstuhl oder Krankentransport Tragestuhldurchführt und mit der AOK abrechnet, muss dies auf elektronischem Wege per Datenträgeraustausch (DTA).

Für Fahrten dieser Art in München besteht die Verpflichtung zur Abrechnung auf elektronischem Wege:

  • Liegendtransport

  • Sitzendtransport

  • Krankentransport KTW

Wer Krankenfahrten und Krankentransporte dann nach dem 1. Mai 2015 abrechnet, muss u. U. mit Absetzungen von bis zu 5% rechnen, wenn er das nicht elektronisch erledigt.
 

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