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Mit dem neuen Jahr wird es auch im Bundesland Brandenburg zu Veränderungen der Abrechnung mit der AOK Nordost kommen. Zum 1.4.2012 wird die DTA-Pflicht eingeführt.
Für häusliche bzw. ambulante Pflegeleistungen gemäß § 302 SGV V und § 105 SGB XIwird mit dem 1.4.2012 die DTA-Pflicht bei der AOK Nordost in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern eingeführt. Der Übergangszeitraum bis zur obligatorischen Verarbeitung läuft bis 30.09.2012. Werden nach diesem Datum die Daten nicht elektronisch per DTA übermittelt, drohen Rechnungskürzungen von bis zu 5%.