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Einführung der DTA Pflicht bei der BKK für Krankenfahrten im Oktober 2011

Die BKK führt bundesweit den Datenträgeraustausch (DTA) / die elektronische Abrechnung von Gesundheitsleistungen nach § 302 SGB V für Krankentransporte / Krankenfahrten zum 1.Oktober 2011 ein. Bei der Übermittlung ist die Form der gültigen Technische Anlage im Rahmen des Datenträgeraustausches (§ 302 SGB V) einzuhalten. Zum 1. Oktober 2011 soll das Echtverfahren eingeführt werden. Wer danach nicht per DTA abrechnet, muss mit einer 5 %igen Rechnungskürzung rechnen (§ 302 SGB V).