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Zum 1.1.2015 wird die DTA-Abrechnung von Rehasportleistungen mit dem vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse (TK), DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK - Hanseatische Krankenkasse, hkk) bundesweit zur Pflicht. Die Übergangszeit / Übergangsfrist zur Einführung des DTA beginnt mit dem 01.07.2014. Wer nach dem 1.1.2015 Rehasportleistungen nur per Papier abrechnet, muss dann mit Absetzungen aufgrund fehlender DTA-Abrechnung von bis zu 5% rechnen.