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DTA-Pflicht nach § 302 SGB V bei IKK classic für Häusliche Krankenpflege ab 1. Oktober 2017

IKK classic führt DTA-Pflicht für die Leistungen der Häuslichen Krankenpflege ein

Die Innungskrankenkasse classic (IKK) führt für Häusliche Pflegedienste die Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) verpflichtend ein. Und zwar bundesweit.

Die Innungskrankenkasse classic (IKK) führt bundesweit für Leistungen der häuslichen Krankenpflege die elektronische Abrechnung per Datenträgeraustausch (DTA) verpflichtend ein. Zwar ist eine Abrechnung in Papierform auch weiterhin möglich. Pflegedienste sollten ihre Leistungen aber nach § 302 SGB V abrechnen, da ihnen ansonsten Abzüge in Höhe von bis zu 5 Prozent der Rechnungssumme drohen können.

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