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Die BKK Mobil Oil macht zum 1. Juli 2016 die DTA nach § 302 SGB V für Fahrtkosten / Krankentransport / Krankenfahrten und Häusliche Krankenpflege zu Pflicht. Innerhalb einer Übergangsfrist bis zum 30.09.2016 wird die BKK Mobil Oil auf den gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsabschlag auf Rechnungen in Papierform verzichten.
Um vom 01.10.2016 an keine Rechnungskürzungen zu kassieren, müssen Leistungserbringer dann aber die Fahrtkosten nach § 60 SGB V und für die Häusliche Krankenpflege nach § 367 SGB V elektronisch abrechnen.