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DTA bei der AOK Bayern nun auch für Beratungseinsätze möglich

Ein hoher Anteil der bayerischen Pflegedienste rechnet schon seit langem die nach § 36 SGB XI erbrachten Pflegesachleistungen mit der Pflegekasse bei der AOK Bayern elektronisch nach § 105 SGB XI ab. Mit sofortiger Wirkung bietet die AOK Bayern auch die Möglichkeit, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI per DTA abzurechnen. Die AOK wird aktiv auf die Pflegedienste zugehen.

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