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Zum 1. Juli 2014 tritt für Hebammen die neue bundeseinheitliche Kassen-Vergütungsvereinbarung in Kraft (-> Neue Vergütungslisten). Für nach dem 1. Juli 2014 erbrachte Leistungen finden die Zuschläge („Ausgleich 2. Halbjahr 2013"), die für Leistungen vom 01.01.2014 bis zum 30.06.2014 berechenbar waren, keine Anwendung mehr.
Wie gewohnt haben wir die neuen Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.
Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de.