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Berechnung der Krankenfahrt in Tarifpflichtgebieten

Veränderte Abrechnung der Mehrwertsteuer für Krankentransport in Niedersachsen

Werden in Tarifpflichtgebieten Krankentransporte / Krankenfahrten durchgeführt, die die 50km Grenze überschreiten, muss im DMRZ System das Kennzeichen / Häkchen „Tarifpflichtgebiet“ gesetzt sein, damit die Fahrt mit der korrekten Mehrwertsteuer, nämlich den reduzierten 7% statt 19% abgerechnet wird.

Setzen Sie also bitte als Taxiunternehmer in Niedersachsen stets dieses Kennzeichen, wenn Sie eine Krankenfahrt ausschließlich im Tarifpflichtgebiet durchführen.

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