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AOK Sachsen-Anhalt hat mit den Verkehrsverbänden zum 01.01.2015 neue Konditionen ausgehandelt

Der Tarif erhöht sich um rund 18 Prozent. Die neue Vergütung trägt das Tarifkennzeichen "14701" und gilt für alle Fahrten, die ab dem 01.01.2015 durchgeführt werden. Wir haben die neue Vergütungsvereinbarung bereits im DMRZ hinterlegt.

Tariferhöhungen Krankenfahrten deutschlandweit

Sie nutzen die neue Vergütungsvereinbarung, indem Sie ganz einfach bei der Erfassung einer Fahrt ab dem 01.01.2015 in der Schnelleingabemaske im Bereich „Abrechnungsfälle“ das Tarifkennzeichen „14701“ eingeben oder über die Lupe auswählen.

Dieses Tarifkennzeichen ist erst ab dem 01.01.2015 gültig. Wenn Sie versuchen, Fahrten, die vor dem 01.01.2015 durchgeführt wurden, mit diesem Tarifkennzeichen zu erfassen, erscheint daher die Fehlermeldung "kein Vertrag hinterlegt".

Wie gewohnt haben wir die neuen Abrechnungs-Tarife pünktlich in DMRZ.de hinterlegt, so dass Sie Krankenfahrten bzw. Krankentransporte einfach mit den aktuellen Preisen abrechnen können.

Sollten wir in Einzelfällen von Vergütungsänderungen keine Mitteilung bekommen, dann senden Sie uns die Preislisten einfach unter Angabe Ihrer Kundennummer per Fax an 0211 6355 9088 oder per E-Mail an support(at)dmrz.de

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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