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Was ist eine elektronische Fallakte? Wer arbeitet mit einer elektronischen Fallakte? Wie steigert die EFA die Behandlungsqualität? Welchem Zweck dient die elektronische Fallakte? Was hat der Patient von der elektronischen Fallakte? Alle Antworten auf diese Fragen finden Sie hier.
Die Fallakte, sogenannte FallAkte oder auch Fall-Akte, ist ein standardisiertes Inhaltsverzeichnis zu dessen Inhaltskategorien wie Befunde, Röntgenbilder, OP-Berichte, Entlassbriefe, Therapiepläne der Patient ausgewählten Ärzten eine Zugangsberechtigung erteilt.
Es gibt keine zentrale Datensammlung oder Speicherung der Daten, die Daten bleiben beim jeweiligen Arzt. Über das Inhaltsverzeichnis und die Freigaben des behandelten Patienten findet auf verschlüsseltem Wege eine Vernetzung statt. Alle für die Fallakte zugelassenen Ärzte sind geleichberechtigt und können alle Daten über das Inhaltsverzeichnis einsehen und in die eigene Falldokumentation einbinden, solange der Patient seine Zugriffsrechte nicht wiederruft.
Aktuell sind für den Zugriff zur elektronischen Fallakte (EFA) nur Ärzte und Therapeuten eingeplant, aber aktuell lässt sich schwer sagen, wie sich das Projekt weiterentwickelt. Sinnvoll wäre sicherlich auch eine Einbindung von weiteren sonstigen Leistungserbringern.
Die Elektronische Fall-Akte (EFA) dient dem schnellen, sicheren und verschlüsselten Informationsaustausch medizinischer Daten zwischen Ärzten im Gesundheitswesen aus verschiedenen Regionen. Grundlage für den Austausch bilden deutsche und europäische Datenschutzrichtlinien.
Im Vordergrund steht dabei ein medizinisches Netzwerk, das regional strukturelle Schwächen der Versorgung ausgleicht und eine hohe Behandlungsqualität unabhängig vom Wohnort des Patienten gewährleisten soll. So können auch bei der Behandlung komplexer Krankheitsfälle und -verläufe Fachärzte und andere Leistungserbringer mit speziellen Know-How direkt in die Behandlung einbezogen werden, die eigentlich regional weit entfernt sind.
Eingebettet ist in die elektronische Fallakte auch das Konzept der Telemedizin und Telematik. Sie ist damit ein Baustein für eine bessere überregionale Versorgung im Sinne des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes.
Durch elektronsiche Gesundheitsdatendienste wird eine fallspezifische, digitale Vernetzung der Ärzte zur Steigerung der Behandlungsqualität unabhängig vom regionalen Ärzteangebot möglich.
Für den gesetzlich Versicherten bietet die Fallakte vor allem eine freie Arztwahl unabhängig vom Wohnort oder Lebensmittelpunkt. Er erteilt die Zugangberechtigung zu seiner Patientenakte durch die jeweiligen Ärzte.
Die elektronische Fallakte (EFA) darf nicht mit der elektronischen Patientenakte verwechselt werden.