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Warum bekomme ich vom Arzt oder einem sonstigen Leistungserbringer eine Eigenanteilsrechnung? Was mache ich als Patient mit der Rechnung für den Eigenanteil?
Bei zahnärztlichen Leistungen und Zahnersatz kommt es nicht selten vor, dass der Patient einen Eigenanteil der Rechnung selbst bezahlen muss, weil die gesetzliche Krankenkasse nicht alle Leistungen übernimmt. Oft kommt es zu einer prozentualen Splittung des Rechnungsgesamtbetrages, von dem ein Teil von der Kasse und einer vom Patienten übernommen werden muss. In diesem Zusammenhang arbeiten gesetzliche Kassen auch mit einem Bonusheft, dass den Eigenanteil des Patienten reduzieren kann.
Seit Einführung des Pflegestärkungsgesetz II (1. Januar 2017) gibt es einen einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Das bedeutet, dass der Eigenanteil unabhängig vom Pflegegrad der betreuten Personen in einer Einrichtung immer gleich ist. Der einrichtungseinheitliche Eigenanteil unterscheidet sich aber zwischen verschiedenen Pflegeeinrichtungen.
Auch bei verordneten Hilfsmitteln kann eine Zuzahlung fällig werden, weil die gesetzliche Krankenkasse die Kosten nicht in voller Höhe übernimmt.