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Was ist der Bewertungsausschuss und wozu ist er gut? Wir haben die Antwort! Hier erfahren Sie die Definition zu dem Begriff aus dem Bereich der Telemedizin.
Der Bewertungsausschuss ist ein Gremium innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung, das von Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen paritätisch besetzt ist. Dieser Bewertungsausschuss ist für die Erstellung des Gebührenverzeichnisses zuständig, dass die Abrechnung ärztlicher Leistungen vorgibt. Grundlage für den Bewertungsausschuss ist der § 87 SGB V.