DMRZpedia – Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

Lexicat

Allwissende DMRZ.de-Bürokatze

Deutsches Medizinrechenzentrum

Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

Wissen ist
Macht!

Selektivvertrag & Kollektivvertrag

Ein Selektivvertrag – auch Direktvertrag oder direkter Versorgungsvertrag genannt – ist eine eigenständige Vertragsform im deutschen Gesundheitswesen. Hier schließt ein Leistungserbringer, Arzt, Medizinisches Versorgungswerk oder ähnliches „direkt“ mit der Krankenkasse einen Vertrag zur Behandlung von Patienten ab. Im Gegensatz zum üblichen Kollektivvertrag steht zwischen Kasse und Arzt keine Kassenärztliche Vereinigung, die die Zusammenarbeit managt und sich um die (kollektiv gültigen) Verträge kümmert.

Leistungen aus Selektivverträgen lassen sich schnell und einfach über DMRZ.de mit den Kostenträgern abrechnen.

Mehr zu den Selektivverträgen

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!