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Laut Urteil des Bundessozialgerichts (AZ: B 1 KR 4/09 R) vom 27. Oktober 2009 sind Heilmittelerbringer zur Prüfung der ärztlichen Verordnung verpflichtet. Unter anderem müssen Heilmittelerbringer die Verordnungen auf Plausibilität überprüfen: Passen die Parameter der Verordnung nicht zusammen und/oder stimmen diese nicht formal mit der aktuellen Heilmittel-Richtlinie überein, drohen dem Heilmittelerbringer Rechnungskürzungen durch den Kostenträger.
Praktisch: Rechnen Sie Ihre Heilmittelverordnungen über DMRZ.de mit den Krankenkassen ab, profitieren Sie von einer praktischen, automatischen Plausibilitätsprüfung im DMRZ.de-System. Sie werden automatisch vor Plausibilitätsfehlern gewarnt, bevor Sie eine Abrechnung abschließen.