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Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Die eAU ist – als Bestandteil der deutschen Telematikinfrastruktur – die zukünftige Form der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Seit Mitte 2022 wird sie – verpflichtend für alle Ärzte – ausgestellt und ersetzt die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Papierform. Vorteil der elektronischen Form ist, dass der Arzt diese direkt an die Krankenkasse senden kann.

Seit Januar 2023 ist auch der elektronische Versand an Arbeitgeber möglich. Für arbeitsunfähige Patienten erleichtert die eAU somit die Krankmeldung ungemein. Trotz der Digitalisierung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kann die eAU auch weiterhin ausgedruckt werden (vor allem für jene Versicherten, die in Betrieben arbeiten, die den Empfang von eAU noch nicht unterstützen). 

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
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