DMRZpedia – Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

Lexicat

Allwissende DMRZ.de-Bürokatze

Deutsches Medizinrechenzentrum

Wir machen die Gesundheitsbranche verständlich

  • Komplizierte Begriffe einfach erklärt
  • Entschlüsselt: Fachchinesisch der Behörden
  • Leistungen & Berufsgruppen ausführlich vorgestellt

Wissen ist
Macht!

DTA-Abrechnung

In Deutschland müssen Sonstige Leistungserbringer (wie Heilmittelerbringer, Pflegedienste, Rehasportanbieter, Hilfsmittellieferanten oder Anbieter von Krankenfahrten oder -transporten) ihre Leistungen per Datenträgeraustausch (DTA) mit den Kostenträgern abrechnen. Das schreiben §§ 302 und 303 des 5. Sozialgesetzbuchs (SGB V) vor. Die DTA-Abrechnung findet dabei i. d. R. online statt. (Wer eine Abrechnung auf einem anderen Weg – z. B. vollständig postalisch – vornimmt, muss damit rechnen, dass die Kostenträger eine Rechnungskürzung von bis zu 5 Prozent durchführen werden.)

DMRZ.de bietet eine sichere, schnelle und einfache DTA-Abrechnung an. Leistungserbringer können ihre Verordnungen zudem nicht nur mit gesetzlichen Pflege- und Krankenkassen, sondern auch mit privaten Versicherungen, Rentenversicherungen, Sozialämtern oder anderen Behörden abrechnen. Der Datenträgeraustausch erfolgt unter den höchsten Sicherheitsstandards.

Mehr zur DTA-Abrechnung

Rückruf-Service Rückrufe erfolgen in der Regel Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessenten-Hotline 0211 6355-9087 Mo.-Fr.: 8.30-17.00 Uhr
Interessiert? Kontaktieren Sie uns!