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Unterbrechungsfristen zwischen zwei Heilmittel-Behandlungen

Erfolg der Verbände - DAK kürzt vorerst keine Heilmittel-Rechnungen

Der Protest vieler Heilmittelverbände zeigt Erfolg: Die DAK-Gesundheit kürzt vorerst keine Heilmittel-Rechnungen, wenn Unterbrechungsfristen einer Behandlung nicht eingehalten werden.

Die DAK-Gesundheit wird vorerst keine Rechnungen kürzen, wenn Behandlungen durch Urlaub bzw. Ferien mehr als 28 Tagen unterbrochen werden. Bereits erfolgte Absetzungen würden zurückgenommen, Prüfungen vorerst ausgesetzt. Das sagte uns ein Sprecher der Krankenkasse auf Nachfrage. Diese Regelung solle bis Ende Juli gelten.

DAK verstößt gegen geltendes Recht

Die DAK hatte Ende Mai die Heilmittelverbände darüber informiert, dass sie die im Rahmenvertrag verankerten Unterbrechungstatbestände auf maximal 28 Tage begrenzen wolle. Viele Verbände reagierten mit Unverständnis. Für eine solche Beschränkung der Unterbrechungsfristen gebe es keine Rechtsgrundlage, so der Bundesverband selbstständiger Physiotherapeuten (IFK).

Fristen sind willkürlich gewählt

Scharfe Kritik auch vom Deutschen Verband für Physiotherapie (ZVK). Die Fristen seien "willkürlich gewählt und mit den Berufsverbänden nicht abgesprochen“. Ab August 2016 will die DAK-Gesundheit die Unterbrechungsfristen wieder prüfen und ggf. Rechnungen kürzen.

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