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In Bayern wird 2014 die elektronische Abrechnung für ambulante Pflegedienste Pflicht

Pflegediensten drohen Rechnungskürzungen von 5 %

Düsseldorf, den 27. November 2013: In Bayern drohen 2014 in der häuslichen bzw. ambulanten Pflege Rechnungskürzungen von Seiten der Krankenkassen in Höhe von 5 %, wenn weiterhin Papierrechnungen eingereicht werden. Pflegedienste in Bayern, die bis dahin nicht elektronisch abrechnen, müssen ab dem 1. Januar 2014 Rechnungskürzungen in genannter Höhe bei der LKK hinnehmen und ab dem 1. April auch bei der AOK.

Das Deutsche Medizinrechenzentrum (DMRZ) bietet mit seiner Online-Abrechnungs-Plattform die richtige Lösung, solche Abzüge zu vermeiden. Mit dem DMRZ können Pflegedienste abrechnen (Abrechnung Pflege) und bekommen sogar eine internetbasierte Software inkl. Pflegedokumentation, Touren- und Dienstplan sowie Auswertungsmöglichkeiten in Form von Statistiken und lizenzfreier Nutzung von Smartphone-Apps dazu.

Für Pflegedienste

Wer in Bayern schon Leistungen nach §§ 302 SGB V bzw. 105 SGB IX elektronisch nach den Vorgaben des DTA abrechnet, der erfüllt die Auflagen der Krankenkassen und muss keine Rechnungskürzungen fürchten. Trotzdem lohnt sich auch für solche Pflegedienste die Abrechnung über das DMRZ. Wer über die Internetplattform des Deutschen Medizinrechenzentrums abrechnet, der bekommt als ambulanter Pflegedienst eine moderne Pflegesoftware für die Verwaltung und Planung seines Dienstes. Diese ist natürlich ebenfalls internetbasiert. Neben einer umfangreichen Leistungsplanung gibt es Funktionen zur Dienst- und Tourenplanung, eine elektronische Pflegedokumentation sowie ebenfalls mobile Apps für Smartphones. Mit dabei sind auch umfangreiche Statistik-Funktionen, die Auskunft über die Wirtschaftlichkeit des Pflegedienstes geben. Die DMRZ-Software gebe einem Pflegedienstleiter (PDL), so die Aussagen des Unternehmens, einen genauen Überblick über die wichtigen Kennzahlen seines Dienstes. Auswerten lassen sich die Statistik-Daten etwa nach Touren, Kostenträger und Pflegestufe des Patienten. Außerdem wissen Pflegedienste mit der DMRZ-Software jederzeit, ob das Unternehmen profitabel arbeitet oder nicht.

Der Einsatz des DMRZ zahlt sich aus

Pflegedienste, die noch ohne Software arbeiten, können die DTA-Umstellung in Bayern nutzen, um mehr Effizienz und Professionalität zu erreichen. Mit den Leistungen des Deutschen Medizinrechenzentrums rechnen ambulante Pflegedienste mit den Kostenträgern ab und umgehen so die Rechnungskürzungen in Zusammenhang mit der Einsendung von Papierrechnungen und erhalten zusätzlich eine Praxissoftware. Mit dieser ließen sich die Abrechnungen am Ende des Monats mit nur einem Klick erstellen, so der Hinweis des Unternehmens. Pflegedienste können sich unter www.dmrz.de einfach für die Nutzung der Software anmelden und erhalten – ähnlich wie beim Online-Banking – ein Passwort sowie eine TAN-Liste. Die Software arbeitet einfach im Browser und ist damit plattformunabhängig und kann unter allen Betriebssystemen genutzt werden. In den letzten Jahren wurde die innovative Lösung des Deutschen Medizinrechenzentrums mehrfach ausgezeichnet und erfreut sich immer größerer Beliebtheit. Wer mehr über die sichere Cloud-Software wissen möchte, der findet jede Menge Informationen hier: www.dmrz.de

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