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DTA-konforme Abrechnung mit den Krankenkassen

"Ab Februar werden Rechnungen im alten Format nicht mehr bezahlt"

21. Januar 2008: Bei der elektronischen Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen gibt es ab dem 1.Februar 2008 eine einschneidende Änderung für alle sonstigen Leistungserbinger. Die neue Technische Anlage in der Version 6.0 (TA 6) will für mehr Klarheit bei der Abrechnung sorgen und die Rechnungsprüfung vereinfachen. Wer als Leistungserbinger elektronisch nach § 302 SGB V abrechnet und nicht auf die neue Version umsteigt, dessen Rechnungen werden ab dem 1. Februar von den gesetzlichen Kassen nicht mehr bezahlt. Doch wie klappt das Update und was kostet der Service? Wir haben mit Thomas Gazda, Geschäftsführer des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ) gesprochen und wollten wissen, wie Leistungserbinger ab Februar mit den gesetzlichen Kassen abrechnen und auf was sie achten müssen, damit die eingereichten Rechnungen auch weiterhin bezahlt werden.

Frage: Zwar fordern mittlerweile 70 Prozent der Krankenkassen den elektronischen Datenträgeraustausch, aber nicht in einheitlicher Form. Was wird die TA 6.0 daran ändern?

Thomas Gazda: Mit der TA6 werden die Daten erstmals abhängig von den Leistungserbringergruppen übermittelt. Beispielsweise unterscheiden sich dann Inhalt und Aufbau der elektronischen Abrechnungsdaten für Hilfsmittel, die von Sanitätshäusern abgerechnet werden, von Abrechnungsdaten für Heilmittel von Physiotherapeuten. Abhängig von der Leistungserbringergruppe müssen daher auch recht unterschiedliche Werte an die Kostenträger übermittelt werden. Dabei handelt es sich um eben jeweils die Daten, die nur für die jeweilige Leistungserbringergruppe interessant sind.

Frage: Wen betrifft die TA 6 überhaupt?

Thomas Gazda: Die Umstellung betrifft alle sonstigen Leistungserbringer, die im Rahmen von §301a und §302 SGB V abrechnen.

Frage: Wird denn die Abrechnung der Sonstigen Leistungserbinger jetzt einfacher?

Thomas Gazda: Das ist schwer zu sagen. Die neue Version schafft zwar mehr Klarheit, welche Daten für die jeweilige Leistungserbringergruppe nicht übermittelt werden müssen, dennoch bestehen innerhalb der spezifischen Leistungserbringerdaten noch einige Interpretationsfreiräume. Beim Test mit den verschiedenen Prüfstellen ist uns schon jetzt aufgefallen, dass die formale Plausibilitätsprüfung zwischen den Unternehmen variiert. Erfahrungsgemäß werden die formalen Plausibilitätsprüfungen im Laufe der Zeit immer schärfer. Wir können schnell reagieren, ohne unsere Kunden mit Updates zu belästigen.

Frage: Was passiert, sollten die Rechnungen nicht DTA-Konform eingereicht werden?

Thomas Gazda: Diese Frage sollte sich jeder Leistungserbinger unbedingt stellen, denn ab dem 01.02.2008 werden keine Dateien im alten Format nach TA5 mehr von den Kostenträgern angenommen; d.h. diese Rechnungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen nicht mehr bezahlt.

Frage: Das ist hart. Was machen denn die Leistungserbinger, die immer noch mit einer Software abrechnen?

Thomas Gazda: Wer mit einer herkömmlichen Abrechnungssoftware arbeitet, muss sicherstellen, dass das entsprechende Update auf die TA6 rechtzeitig eingespielt wird. Je nach Lösung kann der Umstieg variieren, darum kümmern müssen sich die Leistungserbinger aber in jedem Fall selbst.

Frage: Gibt es auch eine bequeme Art des Umstiegs, für alle Leistungserbinger, die sich nicht so gut mit dem heimischen Rechner auskennen?

Thomas Gazda: Ich möchte unsere Lösung an dieser Stelle nicht über alle Maßen loben, doch es steht fest, dass wir derzeit das Abrechnungszentrum sind, mit dem man als Leistungserbinger direkt per Internet und dem Internet-Browser abrechnen kann. Alle Updates sind hier inklusive, d.h. weder mit Kosten noch mit Aufwand für unsere Kunden verbunden. Da die Software zentral auf unseren Servern läuft, nehmen wir notwendige Updates selber vor – ohne Aufwand für unsere Kunden. Das gilt auch für zukünftige Änderungen an der TA.

Frage: Kurz noch zu einigen inhaltlichen Änderungen in der TA6. Was genau hat sich da verändert bei der Abrechnung?

Thomas Gazda: Die neue Technische Anlage in der Version 6.0 sieht eine Aufteilung in so genannte "Basissegmente" und "Individualsegmente" vor. Die Basissegmente sind Daten, die unabhängig von der Leistungserbringergruppe übermittelt werden, während die Individualsegmente die spezifischen Daten je nach Leistungserbringergruppe enthalten. Ebenfalls angegeben werden muss jetzt die sogenannte Betriebsstätten-Nummer. Diese ist auf neueren Rezepten des Verordners aufgedruckt. Das ist sozusagen die Filialnummer des Verordners mit dessen Hilfe die Kassen kontrollieren können, an welchem Ort welche Leistung erbracht wurde.

Frage: Wo liegen Ihrer Meinung nach die Tücken in der TA6?

Thomas Gazda: Wie bereits erwähnt gibt es immer noch große Interpretationsfreiräume in der Schnittstellendefinition. Das führt dazu, dass die verschiedenen Prüfstellen unterschiedliche Anforderungen an die Inhalte der Dateien haben können. In der Praxis haben wir das auch bereits bei den Testläufen mit den verschiedenen Prüfstellen festgestellt.

Frage: Wie können Leistungserbringer, die sich bisher noch nicht für eine elektronische Abrechnungslösung entschieden haben, sicherstellen, dass diese die TA6 bereits unterstützt?

Thomas Gazda: Die Frage ist aus unserer Sicht leicht zu beantworten. Werden Sie Kunden beim Deutschen Medizinrechenzentrum. Das gleiche gilt auch für alle Sonstigen Leistungserbinger, die einfach abrechnen möchten.

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