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Deutsches Medizinrechenzentrum vergleicht bundesweite Heilmittel-Tarife

Logopäden erhalten im Westen bis zu 60% mehr Vergütung als im Osten für dasselbe Heilmittel

Düsseldorf, den 13. Mai 2015: Die Abrechnungsexperten des Deutschen Medizinrechenzentrums (DMRZ.de) sorgen derzeit mit einer neuen bundesweiten Vergleichsstudie (als Download) zu Heilmittelleistungen für Aufsehen. Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Logopäden und Podologen sehen darin auf einen Blick, wer was verdient und welche Leistungen wie vergütet werden.

Die Vergütungen von Heilmittelleistungen variieren stark zwischen einzelnen Bundesländern. Auffällig ist der Studie des DMRZ zufolge der Vergütungsunterschied zwischen den östlichen und westlichen Bundesländern - und dass sowohl bei den Einzelleistungen, als auch in Bezug auf die Leistungssummen. So erhielten beispielsweise Logopäden im Rheinland eine 59,79 prozentig höhere Vergütung als Logopäden in Hessen (bezogen auf die Addition der typischen 5 Leistungen). Bei Physiotherapeuten liege der Unterschied zwischen Bayern und Sachsen-Anhalt den Daten von DMRZ.de zufolge bei 21,9 %.

Bis zu 257,1 % Unterschied bei der Vergütung von Logopäden bei Gruppenleistungen

Als Grundlage der Studie dienen nach Aussagen von DMRZ.de die Vergütungen von vier unterschiedlichen Heilmittelerbringergruppen, die einem bundesweiten Vergleich unterzogen wurden. Neben dem Ost-West-Tarifgefälle stechen, so DMRZ.de, besonders die stark nach unten abweichenden Vergütungen einzelner Leistungen selbst in hoch vergüteten Bundesländern ins Auge. Ergotherapeuten in Hessen erhielten für die Leistung: 54110: Einzelbehandlung als Belastungserprobung (Regelbehandlungszeit 120–150 min) 71,0 % mehr Vergütung als etwa Ergotherapeuten in Mecklenburg-Vorpommern. Drastischer sehe es bei Logopäden aus. Für die Leistung: 33223: Gruppenbehandlung (90 min) erhielten Logopäden in Bayern 257,1 % mehr Vergütung als die Kollegen in Hessen.

Berechnung aufgrund des Mittelwertes

Die in der Studie aufgeführten Vergütungshöhen nach Bundesland seien Mittelwerte aus den vertraglichen Regelungen der Krankenkassen mit den Leistungserbringern, so DMRZ.e. Berücksichtigt haben die Tarifexperten von DMRZ.de Verträge der AOK, BKK, IKK, LKK, BKN und vdek (BARMER GEK, Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännische Krankenkasse – KKH, HEK – Hanseatische Krankenkasse und Handelskrankenkasse [hkk]). Der Mittelwert sei jeweils für jede Vergütung pro Leistung der elf verschiedenen Krankenkassen für jedes Bundesland pro Berufsgruppe gebildet worden.

Um den Vergleich der Leistungen einfach und transparent zu gestalten, seien aus jedem Berufszweig für die Branche typische und häufig verordnete Leistungen untersucht worden. In den Bereichen Logopädie seien fünf, in der Podologie acht, im Bereich Ergotherapie zehn und im Bereich Physiotherapie elf der am häufigsten erbrachten Leistungen berücksichtigt worden.

Darüber hinaus befragte das Deutsche Medizinrechenzentrum Frau Christine Donner, Geschäftsführung vom Bundesverband für Ergotherapeuten in Deutschland BED e.V. zu den Ergebnissen der aktuellen Studie. Das ausführliche Interview finden Sie ebenfalls in der Studie.

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