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Deutsches Medizinrechenzentrum

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Auf der Messe Altenpflege geht die Revolution erst richtig los

Software für Pflegedienste mit vielen neuen Funktionen

Düsseldorf, den 13. März 2013: Bereits 2010 präsentierte die Deutsche Medizinrechenzentrum GmbH (DMRZ) auf der Messe Altenpflege die erste Version ihrer Cloud-basierten Software für ambulante Pflegedienste. In diesem Jahr stellt das DMRZ auf der Altenpflege in Nürnberg (9. - 11. April) eine um viele Funktionen erweiterte Lösung vor, die keine Vorinvestitionen benötigt und stringent an den Bedürfnissen der Pflegedienste ausgerichtet ist. Der Besuch auf dem Stand des DMRZ (Halle 4A, Stand 120) ist also Pflichtprogramm für alle Messebesucher und sicherlich ein echtes Messe-Highlight.

Jetzt PNG-sicher und mit MDK-relevanten Statistiken

Am 1. Januar 2013 trat das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) in Kraft. Für ambulante Pflegedienste bedeutet dies eine weitere Wettbewerbsverschärfung im Markt, die sich Studien zufolge insbesondere auf kleinere Pflegedienste auswirken wird. Das DMRZ hat daher seine Software3 für ambulante Pflegedienste nicht nur fit für das Pflege-Neuausrichtungs-Gesetz (PNG) gemacht, sondern auch viele neue und innovative Funktionen integriert, die ambulanten Pflegediensten einen klaren Vorteil gegenüber dem Wettbewerb verschaffen. Zu den Neuerungen zählen etwa ausführliche MDK-relevante Statistiken, eine noch mobilere Anbindung über Smartphones und Tabletts sowie eine komfortable Verwaltung aller Versicherten und Mitarbeiter.

Mit den MDK-relevanten Statistiken jederzeit sicher

Was die neuen MDK-relevanten Statistiken der Pflegesoftware3 anbelangt, geben diese einen umfassenden Einblick in die Patientenzusammensetzung. Wirklicher Vorteil ist nach Angaben des DMRZ deren variable Anpassbarkeit. So können Patienten etwa getrennt nach Kostenträgergrundlage (SGB V, SGB XI, SGB V und XI) angezeigt und verglichen werden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Patienten getrennt nach Pflegestufe anzuzeigen. „Damit steht ambulanten Pflegediensten ein Statistiktool zur Verfügung, das jederzeit auf Knopfdruck Einsicht in die Patientenzusammensetzung des Pflegedienstes erlaubt“, sagt Georg Mackenbrock, einer der drei Geschäftsführer des DMRZ.

Mitarbeiter- und Versichertenplanung: Der Mensch steht im Mittelpunkt

In kaum einem anderen Bereich spielen Intimität und persönliche Vorlieben eine so entscheidende Rolle wie in der Pflege. Das DMRZ hat diesen Trend erkannt und in die Produktentwicklung einfließen lassen. So berücksichtigt beispielsweise die Dienst- und Tourenplanung als Teil der DMRZ Pflege-Software alle möglichen Konstellationen für die Tagesplanung. Auch bei den Versichertendaten können umfangreiche Informationen hinterlegt werden, wie etwa den vom Patienten bevorzugten Mitarbeiter, das vom Patienten bevorzugte Geschlecht des Pflegepersonals sowie die Sprachen, die für eine Verständigung zwischen Pfleger und Patient nötig sind. Mittels Plausibilitätskontrolle warnt das System zudem bei der Tourenplanung, wenn der Mitarbeiter nicht zum Patienten passt, wenn Kommunikationsprobleme bestehen oder es Überschneidungen mit einer anderen Tour gibt. Für den Pflegedienstleiter haben die DMRZ-Entwickler die schichtübergreifende Planung und Berechnung „Zusätzlicher Betreuungsleistungen“ nach §45b in die Software integriert. Laut Gesetzgeber orientieren sich diese der Höhe nach am Zustand des Patienten. Das DMRZ-System bildet sowohl den Grundbedarf in Höhe von 100 Euro, als auch den erhöhten Bedarf von 200 Euro mit nur einem Klick ab.

Ohne (DMRZ)-Software geht es nicht

Die Anschaffung einer guten und flexiblen Software für Pflegebetriebe ist durch den gestiegenen Verwaltungsaufwand durch das Pflege-Neuausrichtungsgesetz (PNG) eine dringende Notwendigkeit. Allein die Tatsache, dass auf Grundlage der Vereinbarungen der Pflegedienste mit den Krankenkassen allen Pflegebedürftigen vor jedem Vertragsschluss und bei jeder wesentlichen Veränderung (in der Regel) schriftlich zwei Kostenangebote unterbreitet werden müssen, damit die Pflegebedürftigen zwischen einer zeitabhängigen und einer vom Zeitaufwand unabhängigen Vergütung wählen können, erfordert eine gute elektronische Hilfe. Hinzu kommt, dass die ausgewählte Vergütungsform im Pflegevertrag dokumentiert werden muss, wobei die Software ebenfalls unterstützen kann.

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