Behandlungstag Transportschein
Krankentransport

Was tun, wenn der Behandlungstag auf dem Transportschein fehlt

Fehlen Angaben auf der Verordnung für Krankenfahrten könnte sich die Abrechnung in die Länge ziehen. Eine Ausnahme gibt es beim Behandlungstag.

Der Transportschein (Muster 4) ist unerlässlich, um als Patient:in auf Kosten der Krankenkasse zu einem Arzttermin oder dergleichen gefahren zu werden. Auch für die Fahrdienste – z. B. Taxi-Mietwagen-Betriebe – sind diese Verordnungen von Krankenbeförderungen wichtig. Denn ohne einen gültigen Transportschein kannst Du Deine Leistung nicht mit dem Kostenträger abrechnen. Ärgerlich also, wenn auf dem Transportschein etwas fehlt oder falsch eingetragen wurde. Denn etwas abändern dürfen auf der Verordnungs-Vorderseite nur die:der behandelnde Ärzt:in. Und wenn Du stattdessen die Leerstellen bestehen lässt, besteht die Gefahr, dass die Abrechnung von der Kasse abgewiesen wird. Eine Ausnahme gibt es: die fehlende Angabe des Behandlungstags.

Das Fehlen des Behandlungstags unter bestimmten Bedingungen

Seit Juli 2020 darf der Behandlungstag, auf dem Transportschein unter „2. Behandlungstag/Behandlungsfrequenz und nächsterreichbare, geeignete Behandlungsstätte“ zu finden, unter bestimmten Voraussetzungen fehlen. Hier ist es dann nicht notwendig, die Verordnung an den:die Ärzt:in zur Korrektur zurückzusenden. Auf den Behandlungstag dürfen die Ärzt:innen verzichten, wenn beide der folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Es handelt sich um genehmigungsfreie Fahrt(en).

  • Der Behandlungstag ist nicht bekannt. (Zum Beispiel bei der Überweisung zu einem Facharzt oder bei der Terminvergabe über die Terminservicestelle.)

Trifft eine dieser Bedingungen nicht zu, ist die Angabe des Behandlungstags notwendig.

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